Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis<br> Orientierungshilfen für die Ehevorbereitung und Krisenberatung
Althaus, Prader, Reinhardt
Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis
Orientierungshilfen für die Ehevorbereitung und Krisenberatung


5. Auflage 2014, 240 Seiten,

ISBN Nummer:
978-3-87497-281-9
Artikel Nummer:
999097
Preis: 22,50 EUR
Preise inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten

Anzahl Exemplare:

Die christliche Ehe ist nicht Liebe auf Probe, sondern ein unauflöslicher Bund, dessen Urheber Gott selber ist, und daher Abbild der nie endenden Liebe zwischen Christus und der Kirche.

Weil eine solche Liebe das Kreuz mit einschließt, kann der schwache Mensch das bedingungslose Versprechen der Liebe und Treue bis zum Tode nur vor Gottes Angesicht und im Vertrauen auf seinen Beistand wagen und halten.

Aufgabe der Vorbereitung auf die Ehe ist es, Einsicht und Fähigkeit zu dieser unauflöslichen Treue zu prüfen und den oft schwachen Glauben zu stärken.

Dazu soll auch dieses Buch den Seelsorgern und Laien im kirchlichen Dienst bei der Eheberatung eine Hilfe sein. Vor allem dient es aber dem Studium des Eherechts.

Inhaltsverzeichnis

Grundaussagen über die Ehe

§ 1 Die Ehe im Plane Gottes


  • Die Ehe in der Schöpfungsordnung
  • Die Ehe in der Heilsordnung des Neuen Bundes; Realsymbol für den Liebesbund Christi mit der Kirche

§ 2 Die Ehe in der Rechtsordnung der Kirche

  • Begriffsbestimmung der Ehe
  • Die Wesensziele der Ehe
    Das Wohl der Ehegatten
    Die Zeugung von Nachkommenschaft
  • Die Sakramentalität der Ehe
    Die lateinische Tradition
    Die orientalische Tradition

§ 3 Die Identität von Ehe und Sakrament

  • Geschichtlicher Überblick
  • Die Identität von Ehe und Sakrament in der heutigen pastoralen Situation
    Glaube und Intention – Voraussetzungen für das Ehesakrament
    Katholische Christen können nicht unter sich oder mit nichtkatholischen Christen eine gültige nichtsakramentale Ehe eingehen

§ 4 Die Wesenseigenschaften der Ehe

  • Die Einheit (Einpaarigkeit) der Ehe
  • Die Unauflöslichkeit der Ehe
    Die Interpretation des neutestamentlichen Scheidungsverbotes in der alten kirchlichen Tradition
    Das Konzil von Trient und die orthodoxe Tradition

§ 5 Der Ehekonsens

§ 6 Der persönliche Geltungsbereich des kirchlichen Eherechts im CIC und CCEO


  • Die interrituelle oder interekklesiale Ehe
    Eingliederung in eine Kirche sui iuris – Übertritt zu einer anderen Kirche sui iuris
    Eingliederung in eine Kirche sui iuris
    Übertritt zu einer anderen katholischen Kirche sui iuris
    Die Konversion getaufter Nichtkatholiken
  • Die Beachtung dieser interrituellen Normen bei der Eheschließung
  • Das Erfordernis des ritus sacer bei der Eheschließung von Orientalen
  • Das Ehehinderisrecht
  • Das Konsensrecht

Die konfessions- und religionsverschiedene Ehe im CIC

  • DasRecht des CIC/1917
  • Zur Problematik im CIC/1983

Die konfessionsverschiedene Ehe im CCEO

  • Die rechtliche Ehefähigkeit der Partner
  • Die Beurteilung der Gültigkeit von Ehen nicht katholischer Christen
  • Die Fragen der Anwendung der cc. 780 und 781 CCEO in der lateinischen Kirche

§ 7 Die Rechtsgunst der Ehe

§ 8 Die verschiedenen Arten von Ehen


Die Zivilehe


  • Die obligatorische Zivilehe
  • Die fakultative zivile Eheschließung
    Die römisch-katholische Form
    Der englisch-protestantische Typ der fakultativen zivilen oder religiösen Eheschließung
  • Wertung der beiden Systeme aus katholischer Sicht


Das Eheversprechen oder Verlöbnis

Ehepastoral – Vorbereitung auf die Ehe


§ 9 Die unmittelbare Ehevorbereitung

§ 10 Das pfarramtiche Ermittlungsverfahren (Brautexamen)


  • Die Aufnahme der Personalien
  • Fragen nach den Ehehindernissen
  • Fragen nach dem Ehewillen
  • Klärungen bei konfessionsverschiedenen Ehen
  • Das Eheaufgebot
  • Zusendung der erforderten Dokumentation an den trauungsberechtigten Pfarrer


Die Trauungsverbote

Die trennenden Ehehindernisse im allgemeinen


  • Begriff der Ehehindernisse
  • Arten der Ehehindernisse
  • Aufstellung und Aufhebung von Ehehindernissen
  • Die Dispens von den Ehehindernissen
    Dispensvollmacht des Ortsordinarius
    Reservationen des Apostolischen Stuhles
    Dispensvollmacht in Todesgefahr
    Vollmacht des Ortsordinarius
    Vollmacht anderer Geistlicher
    Vollmacht des Beichtvaters
    Voraussetzungen
    Dispensvollmacht im Dringlichkeitsfall
    Meldung und Eintragung der erteilten Dispens


Die trennenden Ehehindernisse im besonderen


§ 11 Die Eheunmündigkeit

§ 12 Das geschlechtliche Unvermögen (Impotenz)

§ 13 Das Eheband

§ 14 Die Religionsverschiedenheit

§ 15 Die Religionsverschiedenheit

§ 16 Das öffentliche, ewige Gelübde der Keuschheit

§ 17 Die Entführung der Frau

§ 18 Der Gattenmord

§ 19 Die Blutsverwandtschaft


  • Begriff der Blutsverwandschaft
  • Umfang und Natur des Hindernisses

§ 20 Die Schwägerschaft

  • Begriff der Schwägerschaft
  • Umfang und Natur des Hindernisse

§ 21 Die öffentliche Ehrbarkeit

§ 22 Die gesetzliche Verwandtschaft aus Adoption


  • Das Ehehindernis in der früheren Rechtsordnung
  • Das Ehehindernis nach dem neuen Recht


Die Konsensmängel


§ 23 Der Mangel der psychischen Ehefähigkeit

§ 24 Das Fehlen des notwendigen Mindestwissens über das Wesen der Ehe

§ 25 Der Irrtum


  • Der Irrtum in der Person oder in einer die Person identifizierenden Eigenschaft
  • Arglistige Täuschung
  • Der Irrtum über die Einheit, die Unauflöslichkeit oder die Sakramentalität der Ehe
  • Der Irrtum über die Gültigkeit der Ehe

§ 26 Die Willensmängel

  • Ausschluss der Ehe selbst
  • Ausschluss eines Wesenselementes der Ehe
    Ein Wesenselement der Ehe ist das bonum coniugum
    Ein Wesenselement der Ehe ist der Konsens über die Nachkommenschaft
    Ein Wesenselement ist die eheliche Treue
    Ein Wesenselement der Ehe zwischen Getauften ist das Sakrament
  • Ausschluss einer Wesenseigenschaft der Ehe

§ 27 Die Eheschließung unter einer Bedingung

§ 28 Die Eheschließung unter Zwang und Furcht


Die Ehewillenserklärung


  • Die ordentliche Ehewillenserklärung
  • Die Eheschließung durch Stellvertreter
  • Die Eheschließung mit Beiziehung eines Dolmetschers
  • Fortdauer des Konsenses


Die kanonische Eheschließungsform


§ 29 Die ordentliche Form der Eheschließung


  • Erfordernisse zur gültigen Eheassistenz
    Die ordentliche territoriale Trauungsvollmacht
    Die ordentliche personale Trauungsvollmacht
    Die delegierte Trauungsvollmacht
    Trauungsdelegation an Laien
    Die Ergänzung der fehlenden Trauungsvollmacht durch die Kirche
  • Erfordernisse zur Erlaubtheit der Eheassistenz

§ 30 Die Noteheschließung

  • Voraussetzungen für die Noteheschließung
  • Die Form der Noteheschließung

§ 31 An die kanonische Formpflicht gebundene Personen

§ 32 Ort, Zeit und Ritus der Trauung


  • Ort der Trauung
  • Zeit der Trauung
  • Ritus der Trauung

§ 33 Die Registrierung der Ehe


Die Mischehe


  • Der Bekenntnisstand der Eheschließenden
  • Voraussetzungen für die Gewährung der Eheschließungserlaubnis
  • Die Form des Versprechens
  • Die kanonische Formpflicht
    Die Sonderregelung der Eheschließungsform in der konfessionsverschiedenen Ehe zwischen Katholiken und nichtkathlischen orientalischen Christen
    Exkurs
    Die Dispens von der kanonischen Eheschließungsform (c. 1127 § 2 CIC)
    Verbot der Doppel- oder Simultantrauung
    Die gemeinsame kirchliche Trauung
  • Die pastorale Betreuung von Mischehen


Die geheime Ehe

Die Wirkungen der Ehe


  • Das Eheband
  • Gleichzeit zwischen Mann und Frau in der Ehe
  • Recht und Pflicht zur Kindererziehung
  • Die Ehelichkeit der Kinder


Die Trennung der Ehegatten

§ 34 Die Unauflöslichkeit der sakramentalen, vollzogenen Ehe

§ 35 Die Auflösung der nicht vollzogenen Ehe

§ 36 Die Auflösung der Ehe aufgrund des Paulinischen Privilegs


  • Ursprung und Inhalt des Paulinischen Privilegs
  • Voraussetzungen für die Anwendung des Paulinischen Privilegs
  • Das Recht auf eine neue Eheschließung des Getauften
  • Die Ehe eines Polygamisten, der sich taufen lässt
  • Durchführung des Paulinischen Privilegs
  • Die Rechtsgunst des Glaubensprivilegs

§ 37 Die Auflösung der Ehe zweier Ungetaufter, wenn keiner von ihnen sich taufen lässt

§ 38 Die Auflösung der Ehe zwischen einem Getauften und einem Ungetauften durch päpstliche Dispens

§ 39 Die Trennung der Ehegatten unter Fortbestand des ehelichen Bandes


  • Die Trennung wegen Ehebruchs
  • Die Trennung wegen anderer Eheverfehlungen


Die Gültigmachung einer ungültigen Ehe

§ 40 Die einfache Gültigmachung


  • Vorliegen eines trennenden Ehehindernisses
  • Vorliegen eines Konsensmangels
  • Vorliegen des Formmangels

§ 41 Die Heilung in der Wurzel

  • Voraussetzungen für die Heilung in der Wurzel
  • Die Zuständigkeit für die Gewährung der Heilung in der Wurzel

§ 42 Richtlinien für die seelsorgerische Behandlung einer nichtigen Ehe


Anhang: Das islamische Eherecht / Ehen mit Muslimen v. Joseph Prader


  • Die Grundlagen des islamischen Eherechts
  • Das islamische Eheverständnis
    Die Ehe ist ein durch den Ehemann auflösbarer Vertrag
    Die polygame Ehe
    Die untergeordnete Stellung der Frau im Familienleben
  • Die Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung
  • Die Formbestimmungen der Eheschließung
    Die Einwilligung der Eheschließenden
    Form der Eheschließung
  • Die Auflösung der Ehe
    Auflösung der Ehe durch Verstoßung gegen den Willen der Frau
    Voraussetzungen für die gültige Verstoßung
    Die rechtlichen Wirkungen der Verstoßung
    Die Auflösung der Ehe durch gegenseitiges Einverständis
    Die gerichtliche Auflösung der Ehe
    Mischformen in modernen Reformgesetzen

Pastorale Hinweise zu katholisch-islamischen Ehen


Der Autor

Joseph Prader (1913-2006), Dr. iur. Can., Msgr., früher Offizial der Diözese Bozen-Brixen, Richter am kirchlichen Regionalgericht, Professor an der Päpstlichen Fakultät für Orientalisches Kirchenrecht in Rom, Konsultor der Päpstlichen Kommission für die Reform des Gesetzbuches für die orientalischen Kirchen, Mitglied der Gesellschaft für das Recht der katholischen Ostkirchen.
Heinrich J.F. Reinhardt (* 1942), Dr. theol., Lic. iur. can., früher Professor des Kirchenrechts an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bochum, Gastprofessor für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Kapuziner in Münster, Lehrbeauftragter im Aufbaustudiengang Kanonisches Recht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster, Diözesanrichter am Offizialat Münster.
Rüdiger Althaus (* 1961), Dr. theol. habil., Lic. iur. can., Msgr. Domkapitular, Professor des Kirchenrechts an der Theologischen Fakultät Paderborn, Lehrbeauftragter im Aufbaustudienang Kanonisches Recht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster, Dozent am Priesterseminar und Vizeoffizial des Erzbistums Paderborn.

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