Das Rechtsinstitut des Curators im Prozessrecht des CIC wird grundlegend behandelt.
Sein Amt dient der Verwirklichung des Verteidigungsrechtes, das sich mit dem fundamentalen Menschen- und Christenrecht begründet, derjenigen, die es selbst nicht wahrnehmen können: Entmündigte und Geistesschwache. Die prozessuale Stellung des Curators wird sowohl für das ordentliche Streitverfahren als auch für einige Sonderverfahren des kanonischen Rechts unter Berücksichtigung der staatlichen Parallelen dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
Grundlegung
Begriffliche Grundlegung
- Curator und synonyme Fachtermini
- Kirchenrechtlicher Sprachgebrauch
- Klärung prozessrechtlich relevanter Grundbegriffe
Systematische Grundlegung
- Curator im Codex Iuris Canonici
- Bestellung
- Anforderungen an den Betreuer/Curator
- Unfähigkeit zur Übernahme eines Amtes
- Ämterkumulierung
- Rechte und Pflichten des Betreuers/Curators
- Beendigung
Die Rechtsstellung des Curators im ordentlichen kanonischen Streitverfahren
- Prozesseinleitung und Streitfestlegung
- Instruktionsphase
- Diskussions- und Entscheidungsphase
- Nach der erstinstanzlichen Entscheidung
Der Curator in ausgewählten Verfahrensgängen
- Mündliches Streitverfahren (cca. 1656 – 1670 CIC)
- Verfahren aufgrund von Urkunden (cca. 1686 – 1688 CIC)
- Inkonsummationsverfahren (cca. 1697 – 1706 CIC)
- Strafverfahren (cca. 1717 – 1728 CIC
- Verwaltungsverfahren (cca. 1732 – 1739 CIC)
Fragen der Haftung
- Nach kanonischem Recht
- Nach staatlichem Recht
Zusammenfassung
Abkürzungsverzeichnis
Quellenverzeichnis
Literaturverzeichnis
Der AutorDominicus (Michael) Meier ist Benediktiner der Abtei Königsmünster in Meschede und als Ehebandverteidiger und Promotor Iustitiae am Erzbischöflichen Offizialat Paderborn sowie als Verwaltungsdirektor am ordenseigenen Gymnasium tätig.
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