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Fischer-Dieskau, Pergande, Schwender
BGB - Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches Loseblattkommentar
Das Grundwerk ist zzt. ausverkauft, der Nachdruck folgt im I. Quartal 2022. Gerne merken wir Ihre Bestellung vor.
Gesamtwerk: Wohnungsbaurecht Stand 226. Lieferung August 2021, Loseblattkommentar zur Fortsetzung – ca. 10.730 Seiten DIN A5 incl. 7 Ordner – 148,00 EUR zzgl. Versandkosten
ISBN Nummer:
978-3-8028-0248-5
Artikel Nummer:
411001
Preis: 148,00 EUR
Preise inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten
Anzahl Exemplare:
Das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 535 bis§ 580a) ist im Band 2 und 3 des Loseblattkommentars „Wohnungsbaurecht“ ausführlich kommentiert.
Die Kommentierung wird durch die Erläuterungen zu den relevanten Bestimmungen des EGBGB’s, der Zivilprozessordnung, des Wirtschaftstrafgesetzes und des Strafgesetzbuches ergänzt.
Inhaltsverzeichnis
Mietrecht des BGB – Text
Mietrecht des BGB – Kommentar
Synopse 1: Vorschriften des BGB (neu) – Vorschriften des BGB (alt)und MHG
Synopse 2: Vorschriften des BGB (alt) und MHG – Vorschriften des BGB (neu)
§ 535 - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
§ 536 - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
§ 536a - Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
§ 536b - Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsabschluss oder Annahme
§ 536c - Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
§ 536d - Vertraglicher Abschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels
§ 537 - Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
§ 538 - Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
§ 539 - Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters
§ 540 - Gebrauchsüberlassung an Dritte; Untermiete
§ 531 - Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
§ 542 - Ende des Mietverhältnisses
§ 543 - Ausserordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 544 - Vertrag über mehr als 30 Jahre
§ 545 - Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
§ 546 - Rückgabepflicht des Mieters
§ 546a - Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
§ 547 - Erstattung von im Voraus entrichteter Miete
§ 548 - Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
§ 549 - Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
§ 550 – Form des Mietvertrags und bestimmter Erklärungen
§ 551 – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
§ 552 – Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters
§ 553 – Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
§ 554 – Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
§ 554a – Barrierefreiheit
§ 555 – Vertragsstrafe
§ 555b - Modernisierungsmaßnahmen
§ 556 – Vereinbarungen über Betriebskosten
§ 556a – Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
§ 556b – Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 556c - Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung
§ 557 – Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
§ 557a – Staffelmiete
§ 557b – Indexmiete
§ 558 – Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
§ 558a – Form und Begründung der Mieterhöhung
§ 558b – Zustimmung zur Mieterhöhung
§ 558c – Mietspiegel
§ 558d – Qualifizierter Mietspiegel
§ 558e – Mietdatenbank
§ 559 – Mieterhöhung bei Modernisierung
§ 559a – Anrechnung von Drittmitteln
§ 559b – Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
§ 560 – Veränderungen von Betriebskosten
§ 561 – Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
§ 562 – Umfang des Vermieterpfandrechts
§ 562a – Erlöschen des Vermieterpfandrechts
§ 562b – Selbsthilferecht, Herausgaeanspruch
§ 562c – Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung
§ 562d – Pfändung durch Dritte
§ 563 – Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
§ 563a – Fortsetzung mit überlebenden Mietern
§ 563b – Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung
§ 564 – Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
§ 565 – Gewerbliche Weitervermietung
§ 566 – Kauf bricht nicht Miete
§ 566a – Mietsicherheit
§ 566b – Vorausverfügung über die Miete
§ 566c – Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete
§ 566d – Aufrechnung durch den Mieter
§ 566e – Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter
§ 567 – Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
§ 567a – Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums
§ 567b – Weiterveräußerung oder Belastung durch Erwerber
§ 568 – Form und Inhalt der Kündigung
§ 569 – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
§ 570 – Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
§ 571 – Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum
§ 572 – Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung
§ 573 – Ordentliche Kündigung des Vermieters
§ 573a – Erleichterte Kündigung des Vermieters
§ 573b – Teilkündigung des Vermieters
§ 573c – Fristen der ordentlichen Kündigung
§ 573d – Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
§ 574 – Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
§ 574a – Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch
§ 574b – Form und Frist des Widerspruchs
§ 574c – Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen
§ 575 – Zeitmietvertrag
§ 575a – Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
§ 576 – Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen
§ 576a – Besonderheiten des Widerspruchsrechts bei Werkmietwohnungen
§ 576b – Entsprechende Geltung des Mietrechts bei Werkdienstwohnungen
§ 577 – Vorkaufsrecht des Mieters
§ 577a – Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
§ 578 – Mietverhältnis über Grundstücke und Räume
§ 579 – Fälligkeit der Miete
§ 580 – Außerordentliche Kündigung
§ 580a – Kündigungsfristen
Der Autor
Dr. Carl- Hermann Bellinger ltd Ministerialrat,Düsseldorf
Dieter Berkefeld Ministerialdirigent, Bonn
Dr. Ottobert Brintzinger Ministerialdirigent, Kiel
Dr. Harmut Dyong Ministerialdirigent, Bonn
Wiebke Först Rechtsanwältin, Neuss,
Dr. Herbert Franke Richter, Marl
Günther Geldmacher Richter, Düsseldorf
Ingo Christian Hartmann Ministerialrat, Berlin
Gerhard Heix Direktor, Düsseldorf
Dr Günter Mersson Richter, Dortmund
Dr. Eggert Otte Ministerialrat, Bonn
Heinrich Timm Bauingenieur, Trepkau
Gerhard Heix Direktor, Düsseldorf
Dr.Karl-Ludger Wirth Ministerialrat, Bonn
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