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Thomas Neumann
Die sogenannten Konkordatsprofessuren
Genese und aktuelle Problemfelder
Beiheft 65 zum Münsterischen Kommentar zum Codex Iuris Canonici, 2013, 190 Seiten, 34,00 EUR zzgl. Versandkosten
ISBN Nummer:
978-3-87497-278-9
Artikel Nummer:
999201
Preis: 34,00 EUR
Preise inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten
Anzahl Exemplare:
„Konkordats“-Professuren sind Professuren außerhalb der theologischen Fakultät, bei deren Besetzung den zuständigen Diözesanbischöfen bzw. Landeskirchenräten Mitwirkungsrechte zustehen.
Dies wird von den Kritikern als anachronistische Einrichtung eingeordnet, die keine Berechtigung mehr im 21. Jahrhundert habe.
Dies legt es allein schon nahe zu untersuchen, warum derartige Professuren überhaupt geschaffen wurden, damit sie aus dem historischen Kontext heraus verstanden werden, um auch auf aktuelle Fragen Antworten geben zu können.
Dies wird durch den Autor detailliert und nachvollziehbar erledigt.
Sein Fazit ist: „Konkordatsprofessuren haben eine wissenschafts-theoretische und kulturelle Berechtigung, solange sie nicht als Orte der kirchlichen Indoktrination oder als Ersatzlehrstühle für eine unzureichende Ausstattung der theologischen Fakultäten benutzt werden. Sie sind nicht nur für die Theologen da, sondern für alle Studierenden. Meine Meinung ist, dass eine stärkere Einbindung dieser Lehrstühle mit der hier herausgearbeiteten Funktion in die Ausbildung der Theologen eine Weitung der Perspektive der Theologen ermöglichen könnte sowie die Perspektive der „profanen“ Studierenden ebenso durch die sogenannten Konkordatsprofessuren eine Erweiterung und Bereicherung erfahren könnte.“
Inhaltsverzeichnis
Die historische Genese der sogenannten Konkordatsprofessuren in den einzelnen Konkordaten
Der Ursprung in den konfessionellen Professuren in Preußen am Ende des 18. Jahrhunderts
Konfessionelle Situation an den Universitäten Preußens
Neugründung und Zusammenlegung preußischer Universitäten
Die Bestimmungen über die konfessionellen Professuren in der Stiftungsurkunde und der Universitätssatzung
Rechtsnatur und Verbindlichkeit der Universitätssatzungen als Kabinettsorden
Versuche der Absicherung der konfessionellen Professuren durch Gesetzgebung
Verzicht auf konkordatäre Absicherung 1929
Das Schicksal der konfessionellen Professuren in der BRD bis zur Auflösung 1970 in Münster und 1991 in Bonn
Die sogenannten Konkordatsprofessuren für die Lehrerausbildung in Bayern
Ausbildung der Theologen im Bayern des 19. Jahrhunderts – Die Lyceen als „Mittelhochschule“
Kirchlicher Einfluss auf das bayerische Bildungswesen im Konkordat von 1817
Die strukturelle Weiterentwicklung der Lyceen durch die „Magna Charta“ von 1833
Die unterschiedlichen Auslegungen des Art. 5 des BayK von 1817 im Hinblick auf die Lyceen
Sogenannte Konkordatsprofessuren im Konkordat von 1924
Anpassungen des BayKs nach der Gründung der BRD
Die evangelischen sogenannten Konkordatsprofessuren für Kirchenrecht
Die sogenannten Konkordatsprofessuren für die philosophisch-theologische Ausbildung in Baden
Konfessionelle Lehrstühle in den gescheiterten Konkordatsverhandlungen von 1859
“Gewohnheitsrechtliche“ konfessionelle Lehrstühle in Geschichte an der Universität Freiburg
Konkordatäre Absicherung der „gewohnheitsrechtlichen“ konfessionellen Lehrstühle im Badischen Konkordat 1932
Die Zukunft des badischen Modells an der Universität Freiburg
Die Mainzer Vereinbarung
Zwischenfazit: Eine Erste Typologie der sogenannten Konkordatsprofessuren aufgrund des Herkommens
Die erste Phase: der „Urtyp“
Die zweite Phase: der Kulturkampf
Die dritte Phase: die konkordatäre Absicherung
Die Modi des bischöflichen Mitwirkungsrechtes
Das „Gutachtenmodell“
Anwendung des „Gutachtenmodells“ an den Universitäten Nürnberg-Erlangen und München
Gutachten im kanonischen Recht
Bewertung des „Gutachtenmodells“ für die sogenannten Konkordatsprofessuren
Bischöfliches Erinnerungsrecht als echtes Vetorecht
Anwendung des Erinnerungsrechts auf Professoren an der theologischen Fakultät
Das Erinnerungsrecht in der politischen Klausel
Bewertung des Erinnerungsrechts für sogenannte Konkordatsprofessuren
Eignung für die einwandfreie Theologenausbildung
Anwendung der Eignungsbestimmung auf die sogenannten Konkordatsprofessuren
Die kanonische Eignung im Kirchenrecht
Bewerbung der Eignungsbestimmung für sogenannte Konkordatsprofessuren
Zwischenfazit: Verfeinerung der Typologie durch die Modi des bischöflichen Mitwirkungsrechtes
Fazit
Der Ist-Zustand der sogenannten Konkordatsprofessuren
Der Soll- bzw. Ursprungszustand der sogenannten Konkordatsprofessuren
Die Gesinnungsfächer in Abgrenzung zur Kirchengeschichte und Religionsphilosophie
Ein den sogenannten Konkordatsprofessuren adäquates bischöfliches Mitwirkungsrecht
Der Autor
Thomas Neumann, geb. 1984, Lic. iur. can., studierte Katholische Theologie, Geschichte und Informatik für das Gymnasiallehramt in Freiburg und Katholisches Recht in Münster. Zur Zeit promoviert er mit einer Kirchenrechtlichen Arbeit am Arbeitsbereich für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte der Universität Freiburg. Er ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kanonisches Recht der Universität Münster.
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