Papst Paul VI und das Kirchenrecht
Christian Huber
Papst Paul VI und das Kirchenrecht

Beiheft 21 zum Münsterischen Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI herausgegeben von Klaus Lüdicke 1999 - 276 Seiten – Polylein – 34,00 EUR zzgl. Versandkosten

ISBN Nummer:
978-3-87497-227-7
Artikel Nummer:
999038
Preis: 34,00 EUR
Preise inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten

Anzahl Exemplare:

Das Konzil gab auch der Kanonistik einen starken Impuls. Angestoßen durch eine verbreitete Abneigung gegen rechtliche Regelungen, trat die Frage nach den theologischen Grundlagen des Kirchenrechts in den Mittelpunkt des Interesses.

Das vorliegende Buch beschäftigt sich mit dem Beitrag Pauls VI. zur Grundlegung und Reform des kirchlichen Rechts:
Wie hat Papst Paul VI. die Frage nach dem Warum des Kirchenrechtes wahrgenommen und beantwortet?
Welche Überlegungen der zeitgenössischen Theologie und Kanonistik wurden aufgegriffen, welche Akzente wurden gesetzt und welche bleibenden Argumente hat er gegeben?

Im Rahmen dieser Darstellung wird auch das persönliche Ringen deutlich, in dem Papst Paul VI. sich mit den verschiedenen wissenschaftlichen Ansätzen auseinandergesetzt hat; die bleibenden inhaltlichen Vorgaben werden herausgearbeitet, die Papst Paul VI. für eine theologische Grundlegung des Rechts der Kirche gesetzt hat.


Inhaltsverzeichnis

Einführung in die Persönlichkeit Papst Pauls VI
  • Im Kreuzfeuer der Kritik. Papst Paul VI. in der Literatur
  • Charakteristische Persönlichkeitszüge
  • Schwerpunkte im Pontifikat Papst Pauls VI

Die theoretische Auseinandersetzung mit den Grundlagen des Kirchenrechts in der Geschichte der Kanonistik
  • Die Entwicklung der Fragestellung bis zu Rudolph Sohm
  • Fundamentale Infragestellung durch Rudolph Sohm
  • Neuere Versuche in der Kanonistik
  • Grundanliegen der Kanonistik heute

Theologische Grundlegung des Kirchenrechts bei Papst Paul VI.
  • Ausgewählte Ansprachen in chronologischer Reihenfolge
  • Elemente einer Grundlegung des Kirchenrechts nach Papst Paul VI

Ausblick: Das bleibende Verdienst Papst Pauls VI. für die Grundlegung des Kirchenrechts
Lebensdaten Papst Pauls VI.



Der Autor

Dr. theol., Lic. Iur. can., ist Persönlicher Referent des Generalvikars im Bistum Speyer und Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat Speyer.

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