Seit mehr als zehn Jahren zeigt sich in Deutschland ein tiefgreifender Wandel der Bestattungskultur, dem sich auch die katholische Kirche nicht entziehen kann. Obschon die Kirche nach wie vor für die traditionelle Sargbestattung eintritt, wählen katholische Christen zunehmend alternative Bestattungsformen, die eine Einäscherung des Leichnams voraussetzen.
In einem kurzen Durchgang durch die kirchliche Rechtsgeschichte wird geklärt, was die Kirche eigentlich veranlasst hat, gesetzgeberisch gegen Feuerbestattungen vorzugehen. Am Ende steht die Erkenntnis, dass Verbote und Verurteilungen nicht weiterhelfen.
Es geht darum, die kirchliche Bestattungskultur zu fördern und das christliche Verständnis von Tod und Auferstehung auch in neuen Bestattungsformen zur Geltung zu bringen. Die Kirche hat einen geeigneten (partikular-)rechtlichen Rahmen zu schaffen, der dem Grundrecht der Christgläubigen auf ein kirchliches Begräbnis Rechnung trägt. Dabei ist sicherzustellen, dass das Wesentliche des kirchlichen Begräbnisses auch bei einer naturnahen Urnenbeisetzung gewahrt bleibt.
Unter dieser Maßgabe werden bereits vorliegende neue Normen kanonistisch gewürdigt und Perspektiven bedacht, wie die katholische Kirche theologisch und rechtlich angemessen mit Friedwaldbestattungen umgehen kann.
Inhaltsverzeichnis
Der gegenwärtige Wandel in der Bestattungs- und Friedhofskultur
„Back to nature?“ Friedwald-Bestattungen als Beispiel für eine alternative Bestattungsform
- Ursprung der Friedwald-Idee
- Entwicklung in Deutschland
- Selbstdarstellung der FriedWald GmbH in Deutschland
- Innovation contra Zerfall der Begräbniskultur: Argumente der Befürworter und Kritiker
Die Feuerbestattung – Historische Entwicklung der Gesetzgebung bis zum CCEO/1990
- Rechtsentwicklung bis zum CIC/1917
- CIC/1917
- Instructio „De crematione cadaverum“ 19.6.1926
- Codexreform
- CIC/1983
- CCEO/1990
Partikulare Regelungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
- Vorüberlegungen in der Liturgiekommission der DBK im Jahr 2003
- Die Deutschen Bischöfe „Tote begraben und Trauernde trösten“ 2005
- Pastorale Richtlinien (Paderborn)
- Handreichungen (Trier, Würzburg)
- Hinweise zur Begräbniskultur im Erzbistum Berlin
- Grundsätze der Liturgiekommission der DBK zu „Urnenbestattung in natürlicher Umgebung“ 6.2.2008
- Rechtliche Würdigung
Ausblick
Quellen- und Literaturverzeichnis
Der Autor
Dr. theol., Lic. Iur. Can. Geb. 1971 in Trier, studierte Katholische Theologie in
Trier und Bamberg sowie Kanonisches Recht in München und Münster. Von
2002 bis 2005 arbeitete er als Diözesanrichter am Bischöflichen Konsistorium
Augsburg. Seit 2005 ist er Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat Mainz.
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