Der Mitgliederrückgang bedeutet zugleich einen Schwund von Kirchensteuerzahlern mit entsprechenden finanziellen Einbußen. Eine mögliche Konsequenz dieser Einbußen ist die Insolvenz. Hierbei geht es nicht, wie in der Rechtsprechung des BVerfG behandelt, um die Insolvenz einer Diözese, sondern um die der einzelnen Kirchengemeinde, die als staatlich-rechtliche Größe zugleich Vermögensträgerin der Pfarrei ist.
Eine Frage nach der Anwendbarkeit der Insolvenzordnung soll dabei einerseits die Suche nach einer Chance zum Neuanfang und weniger Ausdruck des Scheiterns sein, andererseits fordert sie zugleich zur Bestimmung des wesentlichen Kerns des kirchlichen Auftrags heraus.
Besonders detailliert werden zwangsläufig folgende Themata behandelt:
- Bestimmung der Insolvenzmasse
- Die Kirchengemeinden zwischen dem kanonischen und staatlichen Recht