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Bartholomeus J. Putter
Das Kollegialitätsprinzip der Bischöfe im heutigen Kirchenrecht
Beiheft 69 zum Münsterischen Kommentar zum Codex Iuris Canonici, hrsg. von Klaus Lüdicke, 2014, 390 Seiten, 45,00 EUR zzgl. Versandkosten
ISBN Nummer:
978-3-87497-285-7
Artikel Nummer:
999208
Preis: 45,00 EUR
Preise inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten
Anzahl Exemplare:
Die gesellschaftliche Situation, in der die katholische Kirche in Sonderheit in Europa lebt, fordert die lokalen Kirchen auf, gemeinsam aufzutreten. Vor allem sollte das natürlich in der Zusammenarbeit der Bischöfe verwirklicht werden; dazu gibt es verschiedene Instrumente. Das Ökumenische Konzil auf der universalen Ebene und das Partikularkonzil auf der lokalen Ebene wurden von der Geschichte genau umschrieben, aber die Bischofssynode und die Bischofskonferenz wurden vor allem seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ausgestaltet und juridisch definiert. Welche Möglichkeiten nutzen sie aber, um die Kollegialität der Bischöfe zu fördern, und wie wird die Autonomie der einzelnen Bischöfe geschützt?
Und basiert die Kollegialität lediglich auf der Mitgliedschaft im Bischofskollegium oder spielt die Ordnungsstruktur des Kollegiums als Repräsentanz der "Ecclesiae" auch eine Rolle?
Welche Aufgaben haben in diesem Zusammenhang die in der Römischen Kurie tätigen Bischöfe?
Diese Arbeit untersucht die Verhältnisse zwischen diesen Instituten und stellt dazu die Entwicklung und die Diskussion bei der Vorbereitung der diesbezüglichen Canones im Codes Iurix Canonici dar, um so die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers sichtbar werden zu lassen.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte und theologischer Status der Zusammenarbeit der Bischöfe
Die Zusammenarbeit in der Geschichte
Zusammenarbeit der Bischöfe in der Geschichte
Beginn der Bischofskonferenzen ab 1830
Einrichtung der Bischofssynode
Theologischer Statuts der Zusammenarbeit der Bischöfe
Die Bischöfliche Kollegialität, einige Sichtweisen
Das Motu proprio Apostolos suos über die bischöfliche Kollegialität
Die Kirchenregion
Die Canones bezüglich des Bischofskollegiums
Beschreibung des Bischofskollegiums
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 336
Ausübung der Höchstgewalt
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 337
Rolle des Papstes im Konzil
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 338
Teilnehmer am Konzil
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung desc. 339
Unterbrechung ei Sedisvakanz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 340
Rechtsverbindlichkeit des Canons
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 341
Die Canones bezüglich der Bischofssynode
Die Beschreibung der Bischofssynode
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 342
Die Autorität der Bischofssynode
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 343
Die Kompetenz des Papstes bezüglich der Bischofssynode
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 344
Die Formen der Bischofssynode
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 345
Mitgliedschaft in der Bischofssynode
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung desc. 346
Abschluss und Suspendierung der Bischofssynode
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 347
Synodensekretariat
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 348
Die Canones bezüglich der Partikulrkonzilen
Das Plenarkonzil
Die Entwicklung des Caons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 439
Das Provinzialkonzil
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 440
Die Aufgabe der Bischofskonferenz hinsichtlich des Plenarkonzils
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 441
Die Autorität über das Provinzialkonzil
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 442
Die Teilnehmer des Partikularkonzils
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 443
Obligatorische Teilnahme am Partikularkonzil
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 444
Zweck und Kompetenzen des Partikularkonzils
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 445
Erlassen der Dekrete des Partikularkonzils
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 446
Andere vorgeschlagene Canones, letztendlich nicht aufgenommen in den Codex
Die Canones bezüglich der Bischofskonferenzen
Die Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 447
Gebietsumfang der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 448
Errichtung der Bischofskonferenzen
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 449
Mitglieder der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 450
Statuten der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 451
Organisation der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 452
Vollversammlung der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 453
Stimmrecht in der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 454
Gesetzgebungsvollmacht der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 455
Übermittlung der Dokumente der Bischofskonferenz
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 456
Die Aufgaben des Ständigen Rates
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 457
Die Aufgaben des Generalsekretariats
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 458
Beziehungen zwischen den Bischofskonferenzen
Die Entwicklung des Canons
Einige Anmerkungen zur Entwicklung des c. 459
Anderer vorgeschlagener Canon, nicht aufgenommen in den Codex
Das ökumenische Konzil und die Bischofssynode seit dem Codex
Das Ökumenische Konzil
Das erste Vatikanische Ökumenische Konzil und die Kollegialität
Lumen gentium über die Kollegialität
Mitgliedschaft des Bischofskollegiums die „communio hierarchia“
Die Einheit der Höchstgewalt der Kirche
Die Bischofssynode
Die Bischofssynode als Ausdruck der Kollegialität
Die Bischofssynode als Vertretung des Bischofskollegiums?
Die Entscheidungsgewalt der Bischofssynode
Partikularkonzilien und Bischofskonferenzen seit dem Codex
Das Motu Proprio Apostolos suos
Das Instrumentum laboris von 1988
Neue Bestimmungen im Motu proprio Apostolos suos
Neue Bestimmungen im Schreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom 21. Juni 1999
Das authentische Lehramt der Bischofskonferenz
Die Ausübung des authentischen Lehramtes durch die Bischofskonferenzen vor dem Motu proprio Apostolos suos
Das Motu proprio Apostolos suos bezüglich der Ausübung des authentischen Lehramtes durch die Bischofskonferenzen
Die Ausübung des authentischen Lehramtes im Schreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen vom 21. Juni 1999
Das Verhältnis zwischen dem Partikularkonzil und der Bischofskonferenz
Die Teilnehmer
Die Kompetenzen
Der Status und die Zukunft der beiden Institutionen
Einige kontinentale Zusammenschlüsse von Bischofskonferenzen
Die wichtigsten Unterschiede und Parallelen zwischen diesen Organisationen
Theologischer und juristischer Status der internationalen Zusammenschlüsse
Anwesenheit der Diözesanbischöfe in der Römischen Kurie
Ein kurzer Überblick über die Geschichte der Kurie
Die Kurie im Dienst des Papstes
Diözesanbischöfe als Mitglieder der Kongregationen und die
Kollegialität
Schlussfolgerung
Abkürzungsverzeichnis
Der Autor
Bartholomeuss Putter, Dr. iur. can., Bac. Theol., Priester der Diözese Haarlem-Amsterdam, studierte Kanonisches Recht in Münster und in Rom an der Päpstlichen Lateranuniversität. Er ist Vize-Kanzler seiner Diözese, Diözesanrichter und Ehebandverteidiger beim Bischöflichen Offizialat,Richter beim interdiözesanen Strafgericht der Niederländischen Kirchenprovinzund in der Priesterausbildung als Dozent für Kanonisches Recht tätig.
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