Die Bedeutung der Bischofskonferenz ist kaum zu überschätzen. Dies gilt für die Berichterstattung über aktuelle kirchliche Debatten und Skandalen genauso wie für ihre strukturelle Rolle in den momentanen innerkirchlichen Umbruchprozessen. Hohe Aufmerksamkeit und große Erwartungen richten sich auf diese Institution, innerkirchlich wie außerkirchlich.
Es stellt sich die Frage, ob sie in ihrer aktuellen verfassungsrechtlichen Konzeption fähig ist, die an sie herangetragenen Erwartungen zu erfüllen. Um diese Frage, fundiert und valide zu beantworten, ist die Einrichtung „Bischofskonferenz“ eingehend zu untersuchen. Das ist die Zielsetzung der vorliegenden Studie.
Im Zentrum steht die Analyse der Rechtsstellung der Bischofskonferenz im Verfassungsgefüge der Kirche. Dabei ist sie so angelegt, dass diese Institution unter dem historischen, dem theologischen und dem kirchenrechtlichen Blickwinkel näher betrachtet wird. Diese drei Perspektiven werden dabei nicht getrennt voneinander behandelt, um so die Bischofskonferenz in ihrer vielfältigen Physiognomie präzise darzustellen.
So wird die aktuelle Rechtsstellung der Bischofskonferenz im Verfassungsgefüge der Kirche konzentriert und pointiert in wesentlichen Grundzügen herausgearbeitet.
Inhaltsverzeichnis
Die Genese der Bischofskonferenz vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil
Die Bischofskonferenz in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils
Die Konstitution über die heilige Liturgie „Sacrosanctum Concilium“- der Auftakt
Die dogmatische Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“– die theologische Grundlegung
Das Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe „Christus Dominus“–das Rahmengesetz
Erste nachkonziliare Entwicklungen
Das Motu proprio „Ecclesiae Sanctae“ als Ausführungsbestimmung
Die Außerordentliche Bischofssynode von 1969
Das Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe Ecclesiae imago“ von 1973<7li>
Die Bischofskonferenz im CIC/1983
Die Codex-Reform
Die Genese der Kanones zur Bischofskonferenz
Analyse und Kommentierung der kodikarischen Normen (cann. 447-459 CIC/1983)
Can. 447 CIC/1983 – der Grundlegungskanon
Can. 448 CIC/1983 – die Gebietsumschreibung
Can. 449 CIC/1983 – die Konstituierung
Can. 450 CIC/1983 – die Mitgliedschaft
Can. 451 CIC/1983 – die Statuten
Can. 452 CIC/1983 – die Ämter
Can. 453 CIC/1983 – die Vollversammlung
Can. 454 CIC/1983 – das Stimmrecht
Can. 455 CIC/1983 – die rechtliche Kompetenz
Can. 456 CIC/1983 – die Kommunikation mit demApostolischen Stuhl
Can. 457 CIC/1983 – der Ständige Rat
Can. 458 CIC/1983 – das Generalsekretariat
Can. 459 CIC/1983 – die Beziehungen zwischen den Bischofskonferenzen
Die Bischofskonferenz im CIC/1983 – der Ertrag der analytischen Untersuchung
Die Bischofskonferenz seit der Promulgation des CIC/1983
Der Prozess der Evaluierung und Requalifizierung der Bischofskonferenz von 1985 bis 1999
Exkurs zu can. 753 CIC/1983
Die Bischofskonferenz in weiteren lehramtlichen Dokumenten
Papst Franziskus und die Bischofskonferenz – ein neues Kapitel?
Die Entwicklung der Bischofskonferenz seit der Promulgation des CIC/1983 – eine Institution im Werden?
Chancen und Grenzen der Rechtsstellung der Bischofskonferenz im Verfassungsgefüge der Kirche
Die Bischofskonferenz in ihrer Entstehung und Entwicklung bis heute –
Die Bischofskonferenz in der Zukunft – ein prospektivischer Ausblick
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