Iudex est iudex peritorum – Zum Sachverständigengutachten im kirchlichen Ehenichtigkeitsprozess
Gerald Gruber
Iudex est iudex peritorum – Zum Sachverständigengutachten im kirchlichen Ehenichtigkeitsprozess

Beiheft 52 zum Münsterischen Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI herausgegeben von Klaus Lüdicke 2008 - 176 Seiten – Polylein – 34,00 EUR zzgl. Versandkosten

ISBN Nummer:
978-3-87497-267-3
Artikel Nummer:
999165
Preis: 34,00 EUR
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Inhaltsverzeichnis

Geschichtliche Zugänge
  • Römisches Recht
  • Germanischer Einfluss
  • Klassische Kanonistik
  • Decretum Gratiani
  • Dekretalen und Dekretalisten
  • Sachverständigengutachten als fester Bestandteil des kodifizierten Rechts
  • „Cum moneat glossa“ und das Regolamento der Rota von 1910 als erste Ausformulierungen
  • Der CIC/1917 und die Eheprozessordnung für Diözesangerichte)
  • Zusammenfassung

Der Sachverständige und sein Gutachten im CIC/1983
Der „peritus“ im CIC
  • Zum Begriff „peritus“ im CIC/1983
  • Was wird unter dem Sachverständigen im CIC/1983 verstanden?
  • Klassifikation der Sachverständigen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Sachverständige
  • Privatsachverständige

Zur Natur des Sachverständigengutachtens
  • Die Beweisaufnahme im Dienst der Gerechtigkeit als Ziel kirchlicher Rechtsprechung
  • Das Sachverständigengutachten als Beweismittel
  • „factum aliquod comprobandum“ und „veram alicuius rei naturam dignoscendam“ als zwei Facetten des Sachverständigengutachtens

Der Einsatz von Sachverständigen – zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und richterlichem Ermessen
  • Der Einsatz von Sachverständigen in Fällen psychisch bedingter Eheunfähigkeit
  • Der Konsens als Grundlage der Ehe
  • Unfähigkeit zur Konsensleistung
  • Psychische Aspekte der Konsensunfähigkeit
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Hinzuziehung von Sachverständigen nach c. 1680 CIC/1983
  • Der Einsatz bei „morbus mentis“
  • Darstellung von c. 1095, 1° CIC/1983 und „morbus mentis“ im Sinne des c. 1680 CIC/1983
  • Verbindlich vorgeschriebener Einsatz von Sachverständigen bei c. 1095, 1° CIC/1983
  • Ausnahmen vom obligatorischen Einsatz
  • Der Einsatz von Sachverständigen nach c. 1574 CIC/1983
  • Das Prinzip des freien richterlichen Ermessens
  • Kenntnisse der Rationalen Psychologie als Befähigung des Richters ohne Sachverständige vorzugehen?
  • Tendenzielle Favorisierung des Einsatzes von Sachverständigen
  • Sachverständige und c. 1095, 1° CIC/1983
  • Sachverständige und c. 1095, 2° CIC/1983
  • Darstellung von c. 1095, 2° CIC/1983
  • Konkrete psychische Phänomene
  • Sachverständige und c. 1095, 3° CIC/1983
  • Darstellung c.1095, 3° CIC/1983
  • Konkrete Sachverhalte
  • Beitrag des Sachverständigen

Die Bestellung des Sachverständigen
  • Die Ernennung durch den Richter
  • Beteiligung der Parteien, des Bandverteidigers und des Kirchenanwaltes
  • Die Ablehnung eines Sachverständigen
  • Qualifikation des Sachverständigen
  • Die Anzahl der Sachverständigen

Die Erstellung des Gutachtens
  • Die gerichtliche Verwendung des Gutachtens als seine primäre Zielsetzung
  • Zur Anfertigung eines Gutachtens
  • „peritia“ und „votum“ als zwei Kategorien von Gutachten?
  • Der richterliche Begutachtungsauftrag

Bericht des Gutachters
Besoldung der Sachverständigen
Zur Verwendung des Gutachtens durch den Richter
  • Der Richter und die moralische Gewissheit als Schlüssel zur Urteilsfindung
  • Moralische Gewissheit „ex actis et probatis“
  • Das Prinzip der freien Beweiswürdigung

Kriterien zur Evaluierung eines Gutachtens aus der Rota-Rechtsprechung und den Ansprachen an die Römische Rota
  • Zum rechtlichen Stellenwert der Rotajudikatur
  • Rotaansprachen
  • Zum Verhältnis von Humanwissenschaften und Kirchenrecht
  • Grundsätzliche Wertschätzung der humanwissenschaftlichen Erkenntnisse
  • Autonomie der irdischen Wirklichkeiten
  • Die entscheidende Frage nach der Anthropologie
  • Zur Konzeption der Ehe

Akzentsetzungen durch die neue Eheprozessordnung „Dignitas connubii“
  • Motivation und rechtlicher Stellenwert der Instruktion „Dignitas connubii“
  • Konkrete „Neuerungen“ durch die Instruktion „Dignitas connubii“ im Sachverständigenrecht
  • Beiziehung von Sachverständigen bei jedem Caput nullitatis ex c. 1095
  • Qualitätsanforderungen an den Sachverständigen
  • Fragenkataloge an die Sachverständigen
  • Stärkung der Rolle des Bandverteidigers

Konkrete kritische Punkte in der Verwendung von Gutachten
  • Normalität
  • Das Problem der „maturitas“
  • Willensfreiheit
  • Die Unterscheidung von Schwierigkeit und Unmöglichkeit

Anhang:
    Synopse DC - CIC/1983

  • Codices, Schemata zum CIC 1983 und Gesetzessammlungen
  • Gesetzessammlungen
  • Schemata und Berichte über die Reform des CIC/1983
  • Konzilstexte
  • Päpstliche Dokumente
  • Dokumente der Römischen Kurie
  • Urteile
  • Weitere Dokumente




Der Autor

Gerald Gruber, Mag. Theol., Lic. iur. can., studierte katholische Theologie in Wien und Freiburg im Breisgau sowie Kanonisches Recht in Rom und Münster. Er ist Priester der Erzdiözese Wien und als Pfarrer und Diözesanrichter am eb. Metropolitan- und Diözesangericht Wien tätig.

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