Verantwortete Elternschaft und Ehewille
Sachs, Caroline
Verantwortete Elternschaft und Ehewille

Beiheft 67 zum Münsterischen Kommentar zum CODEX IURIS CANONICI, herausgeben von Klaus Lüdicke, 2014, 266 Seiten, 42,00 EUR zzgl. Versandkosten

ISBN Nummer:
978-3-87497-280-2
Artikel Nummer:
999203
Preis: 42,00 EUR
Preise inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten

Anzahl Exemplare:

Der sogenannte „Ausschluss der Nachkommenschaft“ ist einer der häufigsten verhandelten Klagegründe an kirchlichen Ehegerichten. Doch was genau macht die Ehe im Zusammenhang mit der Einstellung zu Kindern ungültig? Auch 30 Jahre nach Inkrafttreten des CIC/1983, dessen Normen für die Beantwortung dieser Frage in unterschiedlichste Richtungen interpretiert werden, gibt es in der kirchenrechtlichen Doktrin keine konsensfähigen Antworten.

Müssen Brautleute Kinder wollen, um kirchlich heiraten zu dürfen?

Ist entscheidend, ob sie bei der Kinderfrage die Wünsche des Partners achten?

Welche Rolle spielt das Konzept der Verantworteten Elternschaft, mit der das Lehramt die Eckdaten einer kirchlich gestatteten Familienplanung festlegt?

Die vorliegende Arbeit analysiert die Gesetzestexte und den gesetzgeberischen Willen, befragt vor diesem Hintergrund bisher formulierte Positionen auf ihre Stimmigkeit und stellt ein für die Gerichtspraxis handhabbares Konzept vor.

Inhaltsverzeichnis

Einführung in die Thematik

  • Ehe und Elternschaft in gesellschaftlicher
    und kirchenamtlicher Perspektive
  • Ehe und Elternschaft in der geltenden kirchlichen Gesetzgebung

Einführung in die Untersuchung

  • Fragestellung und Ziel
  • Aufbau und Methodik

Grundlagen für die Entstehung des Interpretationsproblems
und seine Bearbeitung


  • Rechtsgenetische Hintergründe des Interpretationsproblems
  • Die Rechtslage des CIC/1917 und ihre Voraussetzungen
  • Die Modifizierung der lehramtlichen Position zum Verhältnis
    von Ehe und Elternschaft
    Ehe und Elternschaft auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil
    Grundelemente des Konzeptes der Verantworteten Elternschaft
    Klärung der Methodenfrage
    Zur Frage vollständigen Verzichts auf eigene Kinder
    Der Verbindlichkeitsgrad der Lehre von der
    verantworteten Elternschaft

    Zusammenfassung
  • Die Problematik der Rechtslage des CIC/1983

Interpretation der cc. 1055 § 1, 1057 § 2 und 1101 § 2
gemäß c. 17


  • Grammatisch-logische und analoge Interpretation
    Die Bedeutung des Begriffs elementum essentiale in c. 1101 § 2
    Die Bedeutung der Formulierung sese mutuo tradunt et accipiunt
    ad constituendum matrimonium in c. 1057 § 2

    Die Bedeutung der Begriffe indole sua naturali und
    ordinatum ad aus c. 1055 § 1

    Zwischenfazit aus der grammatisch-logischen und
    analogen Interpretation

    Historische Interpretation
    Die Arbeit der Kodexreformkommission
    Das Anliegen der Kodexreform
    Die Ehedefinition im Einleitungskanon
    Die Neufassung des Konsensgeschehens
    Die Neuformulierung des Simulationsgegenstandes
    Zwischenfazit aus der historischen Interpretation

Zwischenergebnis

    Klärungen auf der Grundlage der Interpretation gemäß c. 17
    Elternschaft als „Wesenssektor“ der Ehe

    Zuordnung des Wesenssektors Elternschaft
    zum Konsensobjekt Ehe

    Kriterien für die Formulierung von Wesenselementen
    Bedeutung der lehramtlichen Grundlagen für die Interpretation der rechtlichen Normen
  • Kriterien für die weitere Untersuchung der Auslegungsproblematik

Untersuchung und Diskussion des konservativen und
progressiven Auslegungskonzeptes


  • Das konservative Auslegungskonzept
  • Charakterisierung der konservativen Auslegung im Überblick
  • Diskussion des konservativen Auslegungskonzeptes
    Konkretion des Wesenselementes ordinatio ad prolem
    durch ius ad actus (cc. 1061 und 1135)

    Konkretion des Konsensobjektes durch ius in corpus
    (cc. 1055, 1057 und 1101)

    Begründungen für die traditionelle Konkretion
    von Konsens- und Ausschlussobjekt
    Konkretion des Konsensobjektes durch „Recht auf Prokreativität“
    Kritische Würdigung der argumentativen Basis
    für eine konservative Auslegung

    Kritische Würdigung der konservativen Auslegung unter
    formalen Gesichtspunkten

  • Die konservative Auffassung von der Bedeutung der Elternschaft für die Gültigkeit der Ehe im Spiegel der Untersuchungskriterien

Das progressive Auslegungskonzept

  • Charakterisierung der progressiven Auslegung im Überblick
  • Diskussion des progressiven Auslegungskonzeptes
    Hinordnung auf Elternschaft als unwesentliches Relikt
    der kulturgeschichtlichen Entwicklung

    Gleichberechtigte gemeinsame Entscheidung als einziges
    aus dem Wesen der Ehe resultierendes Erfordernis

    Verantwortete Elternschaft als Argument gegen die Relevanz
    der Elternschaft für einen wirksamen Ehewillen

    Das Erfordernis einer sachgerechten Zuordnung von Moral und Recht
    Die Bedeutung des Unterschiedes zwischen Nicht-Können und Nicht-Wollen
    Die Notwendigkeit der Formulierung lebensnaher Kategorien
    für die Beurteilung des Ehewillens
  • Die progressive Auffassung von der Bedeutung der Elternschaft

Zwischenfazit aus der Diskussion des konservativen und progressiven Konzeptes

  • Defizite der konservativen und progressiven Auslegung
    im Überblick
  • Einordnung des Befundes in die Problematik der Konzilshermeneutik
  • Konsequenzen für die Auslegung

Vorschlag eines integrativen Auslegungskonzeptes

  • Das Konzept der Verantworteten Elternschaft – Recht
    oder Moral?
  • Grundsätzliche Kritik an einer Integration des Konzeptes
    in den rechtlichen Bereich
  • Argumente für eine Integration des Konzeptes
    in den rechtlichen Bereich
    Logische Argumente
    Teleologisches Argument
    Strukturelles Argument
  • Das Konzept der Verantworteten Elternschaft – Recht und Moral!

Varianten einer Integration des Konzeptes der Verantworteten Elternschaft in die Beurteilung der Gültigkeit der Ehe

  • Bisherige Ansätze
    Die „ordinatio ad prolem“ als Fall einer Regel-Ausnahme-Norm
    Prävalenz der Moral gegenüber dem Recht
  • Erfordernis einer Gesetzesänderung?
    Verantworteter Verzicht als „moralische“ Sterilität
    (Erweiterung von c. 1084 § 3)?

    Verantworteter Verzicht als Ausnahmefall von Partialsimulation (Ergänzung von c. 1101)?

Das Konzept der Verantworteten Elternschaft als Zentrum
eines integrativen Auslegungskonzeptes


  • Komponenten des integrativen Auslegungskonzeptes
    Wesenssektor „Elternschaft“ im Sinne von Wesenssektor
    „Verantwortete Elternschaft“

    Bedeutung des Wesenssektors „Verantwortete Elternschaft“
    für den Konsens

    Elemente des Wesenssektors „Verantwortete Elternschaft“
  • Problematik der Anwendbarkeit des integrativen Konzeptes
    Elemente einer verantworteten Entscheidung gegen Kinder
  • Erweis der Anwendbarkeit des Konzeptes
    Empirisch belegte Motivationslagen gegen Kinder
    Rechtliche Bewertung exemplarischer Willenskonstellationen
    anhand des integrativen Auslegungskonzeptes

    Ergebnis
  • Vorzüge des integrativen Konzeptes
    Terminologische Fortschritte
    Berücksichtigung der personalen und institutionellen Seite
    des Eheverständnisses

    Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Zielrichtung des Ehekonsens
    Angemessene Zuordnung von Lehramt („Moral“) und
    Gesetzgebung („Recht“)

    Einordnung in das aggiornamento kirchlicher Ehelehre und kirchlichen Eherechts
    Eignung für die Untersuchung der Willenshaltung
    in Annullierungsverfahren und Traugespräch

    Die Anwendbarkeit des Konzeptes auf Ehen
    mit (oder von) Nichtkatholiken

    Lösung umstrittener Einzelfragen

Fazit und Ausblick

Verzeichnisse und Visualisierungen


  • Literatur
  • Hilfsmittel
  • Sekundärliteratur

Übersichtstabelle zur Textgeschichte der cc. 1055 § 1, 1057 § 2
und 1101 § 2 im Kontext der Kodexrevision

Schemata zum Verhältnis von Ehewillen und Elternschaft

Register



Der Autor

Caroline Sachs, geb. 1976 in Leverkusen, studierte Katholische Theologie und Geschichte in Freiburg im Breisgau. Mit der vorliegenden Arbeit wurde sie dort zur Dr. theol. promoviert. Nach Abschluss des 2. Staatsexamens arbeitet sie als Gymnasiallehrerin für Katholische Religion und Geschichte.

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