Allgemeines Staatskirchenrecht - Religionsfreiheit
Vorbemerkungen und Grundlagen
- Begriffe
- Staatskirchenrecht, Kirche, Religionsgesellschaft (-gemeinschaft)
- Kult(us) in der österreichischen Bundesverfassung
Das österreichische Staatskirchenrecht (allgemein)
Staatskirchenrechtliche Modelle
- Vorbemerkungen
- Systeme der Einheit von Kirche und Staat
- Systeme der Überordnung der Kirche über den Staat
- Cäsaropapismus und Staatskirchentum
- Systeme der Verschiedenheit von Kirche und Staat
- Staatskirchenhoheit
- Koordinationssysteme
- Trennungssysteme
- Negation der Kirche durch den Staat
Zur Geschichte des österreichischen Staatskirchenrechts
- Die Zeit vor Maria Theresia
- Maria Theresia – Der Josephinismus – Die Zeit bis 1848
- Die Entwicklung nach 1848
- Das Konkordat von 1855
- Das Protestantenpatent (1861)
- Die Dezemberverfassung 1867 – Das Staatsgrundgesetz über die
allgemeinen Rechte der Staatsbürger
- Die Maigesetze 1868 und das Reichsvolksschulgesetz
- Die Notifizierung der einseitigen Beendigung des Konkordates durch Österreich
- Weitere Gesetze und insbes. die Maigesetze 1874
- Ungetrübte Fortdauer der diplomatischen Beziehungen mit dem Hl. Stuhl
- Die Entwicklung nach dem ersten Weltkrieg
- Das Konkordat von 1933 (1934)
- Die Ära von 1938 bis 1945
- Die Entwicklung seit 1945
Verschiedene Besonderheiten des österreichischen Staatskirchenrechts
Leitgedanken des österreichischen Staatskirchenrechts
Maßgebliche(s) Prinzip(ien) des österreichischen Staatskirchenrechts
Der Freiheitsbegriff der österreichischen Rechtsordnung und die Rechtsstaatlichkeit
Glaube, Gewissen und Weltanschauung in der Rechtssphäre des Individuums
- Die verfassungsrechtlichen Quellen
- Glaube, Religion, Weltanschauung
- Verfassungsgesetzliche Garantien
- Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit
- Gewissensfreiheit
- Glaubensfreiheit
- Religionsausübung
- Kultusfreiheit
- Bekenntnisfreiheit
- Weltanschauungsfreiheit
- Religionsfreiheit
- Einheit des religiösen Freiheitsbegriffs
- Interpretation der Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit
- Die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit und der Gleichheitssatz
- Weitere Interpretationsfragen
- Der persönliche Geltungsbereich
- Überleitung zur Frage der verfassungsrechtlichen Schranken
Schranken der verfassungsrechtlichen Garantien
- Die gleichen Rechte anderer
- Einschränkung durch die „öffentliche Ordnung“
- Die Schranke der „guten Sitten“
- Staatsbürgerliche Pflichten (staatsbürgerliche Rechte und Pflichten)
- Genuss der bürgerlichen und politische Rechte
- Die staatsbürgerlichen Pflichten
- Abschließende Bemerkung
- Gesetzlich hierzu berechtigte Gewalt
Durchsetzung der Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit
Die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit
- Die religiöse (weltanschauliche) Kindererziehung
- Grundsätze betreffend das Recht der religiösen Kindererziehung
- Die Bestimmung des religiösen (weltanschaulichen) Bekenntnisses
- Verwaltungsbehördliche und gerichtliche Zuständigkeit bei Streitigkeiten
- Fragen des vormundschaftsgerichtlichen Verfahrens
- Fragen des verwaltungsbehördlichen Verfahrens
- Religionsbekenntnis und Personenstand
- Altmatrikenführung
- Personenstandsurkunden
- Die Bezeichnung des Religionsbekenntnisses
- Der Eid im Verfahrensrecht
Die Zugehörigkeit zu Kirchen und Religionsgesellschaften
- Glaubenswahl und Glaubenswechsel bei Religionsmündigen
auf der Grundlage der freien Überzeugung
- Eintritt in eine Kirche oder Religionsgesellschaft
- Austritt aus einer Kirche oder Religionsgesellschaft
- Austritt aus einer gesetzlich nicht anerkannten Kirche oder
Religionsgesellschaft
- Wirkung des Austritts
Religiöse Feiertage
Lehrer an konfessionellen Privatschulen
Der schulische Religionsunterricht
Religiöse Betätigung und Haft
Die Genfer Konventionen vom Roten Kreuz
- Verbote der Benachteiligung aus religiösen Gründen
- Schutzbestimmungen für das geistliche Personal im Seekrieg
- Zur Frage der Gefangennahme von Feldgeistlichen
- Religiöse Betreuung Kriegsgefangener
- Die Zivilbevölkerung und die Internierten
- Religiöse Bestattung der Toten
- Kennzeichnung des Seelsorgepersonals
Begräbnis- und Totenrecht
Die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften
- Die Rechtsstellung auf Verfassungsebene
- Grundrechtsgarantie für gesetzlich anerkannte Kirchen und
Religionsgesellschaften
- Die Parität (der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften)
- Subjekt der Rechtsstellung des Art. 15 StGG
- Die gemeinsame öffentliche Religionsübung
- Die Autonomiegarantie rücksichtlich der inneren Angelegenheiten
- Gewährleistung bestimmter Zweckvermögen
- Einschränkungen durch die „allgemeinen Staatsgesetze“
- Die Frage der Bindung des Staates an kirchliche Entscheidungen
Die einfach-gesetzliche Rechtsstellung
- Die gesetzliche Anerkennung – das AnerkG 1874
- Erfordernisse bzw. Voraussetzungen der Anerkennung durch VO
- Weitere Fragen betreffend die staatliche Anerkennung
- Kirchen- bzw. Kultusbeiträge
- Ermöglichung von Amortisationsgesetzen
- Fragen der Rechtsstellung im bürgerlichen Recht
- Die abgabenrechtliche Stellung
- Die rechtliche Situation der gesetzlich anerkannten Kirchen und
Religionsgesellschaften im Strafrecht
- Rundfunk – ORF
- Kirche (Religionsgesellschaft) und Schule
- Prozessrechtliche Vorschriften
- Bestimmungen des Exekutionsrechts
- Sozial- und arbeitsrechtliche Normen
- Verlassenschaftsrechtliche Bestimmungen
- Baurecht an kirchlichen Liegenschaften
- Datenschutz
- Denkmalschutz
- Befreiung der Geistlichen von der Stellungspflicht und vom Zivildienst
- Beschränkte Militärleistungspflicht
- Die Frage der Quasi-Behördenqualität kirchlicher Amtsstellen
- Begräbnis- und Friedhofsrecht
- Sammelwesen
Die gesetzlich nicht anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften
- Die Frage der Rechtspersönlichkeit
- Vermögensrecht
- Rechtspersönlichkeit und Rechtsschutz
- Strafrecht
- Religionsunterricht
- Privatschulwesen
- Öffentliche Religionsübung
Kirche und Schule
- Der Religionsunterricht in der österreichischen Schule
- Der RU in der Bundesverfassung
- Religionsunterrichtsgesetz und Schulvertrag
- Schule, Staat und Kirche im RUG
- RU als Pflicht, und als Freigegenstand
- Konfessioneller oder interkonfessioneller RU?
- Kirchliche Aufsicht über den RU
- Zahl der Religionsstunden
- Die religiöse Dimension der österreichischen Schule
- Inhalt und Methode des RU – Lehrpläne
- Abhängigkeit der staatlichen Finanzierung des RU von der Teilnehmerzahl
- Religionslehrer
- Kreuze in Klassenzimmern
- Konfessionelle und religiöse Aspekte des Schulzeitrechts
- Schülergottesdienste, religiöse Übungen und Veranstaltungen
Das konfessionelle Privatschulwesen
- Die Errichtung und Führung von Privatschulen
- Die Führung einer gesetzlich geregelten Schulartbezeichnung
- Das Öffentlichkeitsrecht
- Staatliche Subventionierung von Privatschulen
- Verschiedene weitere Bestimmungen des PrivatschulG
- Schülerheime
- Das PrivSchG
- Kindergarten und Hortwesen
Kirchliche Vertreter in Schulaufsichtsorganen
- Kirchliche Vertreter in den Landes- und Bezirksschulräten
- Land- und forstwirtschaftliche Schulbeiräte
Interkonfessionelle Rechtsvorschrift
- Das Ausschließlichkeitsrecht
- Beiträge und Leistungen an eine fremde Kirche oder Religionsgesellschaft
- Begräbnis-, Friedhofs- und Totenrecht
- Glockengeläute
Das Besondere Staatskirchenrecht
Die Katholische Kirche
- Konkordate im Allgemeinen
- Das österreichische Konkordat von 1933
- Artikel XXIII ÖK
- Zusatzprotokoll (Einleitende Worte)
- Allgemeine Bemerkungen zum Österreichischen Konkordat 1933
- Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich
- Artikel I – Freiheit der Kirche
- Artikel II – Rechtspersönlichkeit und öffentlich-rechtlicher Charakter
- Artikel III – Gliederung in Kirchenprovinzen und Diözesen
- Artikel IV – Die Besetzung der Bischofsstühle
- Artikel V – Theologische Fakultäten und Lehranstalten
- Artikel VI – Kirche und Schule
- Artikel VII – Das Konkordatseherecht
- Artikel VII – Die Militärseelsorge
- Artikel IX – Sonn- und Feiertage
- Artikel X – Orden und Kongretationen
- Artikel XI – Kirchenämter
- Artikel XII – Bestellung zu kirchlichen Ämtern (Pfründen)
- Artikel XIII – Kirchlicher Vermögenserwerb und wirtschaftliche Verwaltung
- Artikel XIV – Umlagen – Vereinigungen – Presse – Kirchenbaulast
- Artikel XV – Staatliche Verpflichtungen gegenüber der Kirche
- Artikel XVI – Anstaltsseelsorge
- Artikel XVII – Exekutionsrechtliche Gleichstellung der Geistlichen mit
Bundesangestellten
- Artikel XVIII – Schutz der geistlichen Amtsverschwiegenheit
- Artikel XIX – Befreiung vom Geschworenen- und Schöffenamt
- Artikel XX – Strafverfolgung von Geistlichen und Ordenspersonen
- Artikel XXI – Geistliche Kleidung
- Artikel XXII – Andere Rechtsvorschriften und Streitschlichtung
Die postkonkordatören Verträge
- Der Vermögensvertrag von 1960
- Der Schulvertrag (1962)
- Die Errichtung der Diözese Eisenstadt (1960)
- Die Errichtung der Diözese Innsbruck-Feldkirch
- Die Errichtung der Diözese Feldkirch
Die Evangelische Kirche
- Die evangelische(n) Kirche(n)
- Ökumenischer Verkehr
- Kirchliche Einrichtungen
- Schutz kirchlicher Amtsträger
- Schutz geistlicher Amtskleider und Insignien
- Sonderstellung in der Sozialversicherung
- Verfahrens- und vollzugsrechtliche Schutzbestimmungen
- Amts- und Rechtshilfe
- Begutachtungs- und Petitionsrecht
- Bildungswesen
- Militärseelsorge
- Evangelische Krankenseelsorge
- Evangelische Gefangenenseelsorge
- Finanzielle Staatsleistungen
- Kirchenbeiträge
- Kirchliche Sammlungen
- Abschließende Bestimmungen des GEvK
Die Altkatholische Kirche
- Hinweise auf des AnerkG
- Kultusgemeinde
- Mitgliedschaft, Beitritt, Austritt
- Der Vorstand
- Die Seelsorger
Die Griechisch-Orientalische (Orthodoxe) Kirche
Die Israelitische Religionsgesellschaft
- Staatsleistungen finanzieller Natur
- Zur Frage der Weitergeltung ungarischen Rechts im Burgenland
Die Religionsgesellschaft der Anhänger des Islam
- Das Zustandekommen des Islamgesetzes
- Die Anerkennung der Anhänger des Islams nach hanefitischem Ritus
- Hauptbedeutung des IslG zur Zeit seines Wirksamwerdens
- Weitere Entwicklungen
- Ausweitung des IslG auf alle Anhänger des Islams
- Art. I § 1 IslG und die VO v. 2. August 1988
- Schutz als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft
- Staatliche Aufsicht betreffend die Grenzen der Autonomie
- Gottesdienst und öffentliche Rücksichten
- Religionsdiener
- Eherechtliche Regelung und Führung der Personenstandsbücher
Weitere auf Grund des AnerkG anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
- Die Herrnhuter Brüderkirche
- Die Methodistenkirche
- Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen)
- die Armenisch-Apostolische Kirche
- Die Neuapostolische Kirche
- Die Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
- Die Syrisch-Orthodoxe Kirch