Die Methoden der Rechtsfindung im weltlichen und kirchlichen Recht werden miteinander verglichen. Es werden die Übereinstimmungen und die Unterschiede in beiden Rechtsbereichen dargestellt.
Insbesondere wird die Frage untersucht, ob die bei den Zivil- und Verwaltungsgerichten angewandte Relations- und Urteilstechnik auch im kanonischen Prozess angewendet werden kann. Diese Technik ermöglicht eine schnelle, rationelle und richtige Entscheidung eines Rechtsfalles. Sie befähigt den Richter dazu, in jeder Prozesslage den richtigen Schritt zu tun, um auf dem kürzesten und zuverlässigsten Weg den Prozess entscheidungsreif zu machen.
Der Verfasser hält die Anwendung dieser Methode im kanonischen Recht für das ordentliche und mündliche Verfahren uneingeschränkt und für das Ehenichtigkeitsverfahren in einer modifizierten Form für zulässig und angebracht.
Die modifizierte Form wird an die Relations- und Urteilstechnik im staatlichen Verwaltungsprozess angelehnt, in dem die Offizialmaxime angewendet wird.
Er wird eine Technik vorgestellt, die zur Arbeitserleichterung führt und den Weg zu richtigen Entscheidungen aufzeigt.
Inhaltsverzeichnis
Methodenlehre im staatlichen Recht
- Überblick
- Entwicklung
- Methodik der Rechtsfindung heute
- Methodik der Fallbearbeitung im Zivilprozess; Relationstechnik
- Urteilstechnik
- Relationstechnik in Ehesachen
- Relationstechnik im Verwaltungsprozess
- Urteil im Verwaltungsprozess
- Zusammenfassung von Relations- und Urteilstechnik
Methodenlehre im kanonischen Recht
- Überblick
- Entwicklung
- Methodik der Rechtsfindung im kanonischen Recht heute
Vergleich der Methodenlehre im staatlichen Recht (Zivilprozess) mit der im kanonischen Recht
- Vergleich der Entwicklungen
- Vergleich der heutigen Methodik im staatlichen Recht mit der im kanonischen Recht
Ist die entsprechende Anwendung der Relations- und Urteilstechnik im kanonischen Recht zulässig und angebracht?
- Entwicklung der beiden Prozessrechte
- Verfahrensarten
- Die Prozessmaximen
- Das ordentliche Streitverfahren des kanonischen Rechts und das Verfahren nach der Zivilprozessordnung
- Das mündliche Streitverfahren des kanonischen Rechts und das Verfahren nach der Zivilprozessordnung
- Das Ehenichtigkeitsverfahren des kanonischen Rechts und das Verfahren nach der Zivilprozessordnung
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Der AutorHeinz Pack, Dr. iur. Lic. iur. can., war als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit der
Bundesrepublik Deutschland tätig, zuletzt als Vorsitzender Richter am Landgericht Hagen;
er leitete Arbeitsgemeinschaften für Referendare und war nebenamtlich Mitglied des
Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
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