Die APO-S I regelt die Ausbildung, Versetzung und die Abschlüsse in der Sekundarstufe I. Diese für Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und Gesamtschulen wichtige Bestimmung wird detailliert und mit vielen Beispielen, Übersichten und Schaubildern erläutert. Die Verzahnung mit der VO-SF (Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung)ist eingearbeitet.
Die APO-S I vom 2.11.2012 wurde zuletzt am 10.6.2025 geändert.Die Änderungen der der Verwaltungsvorschriften vom 28.6.2019 -zuletzt geändert am 14.6.2025- sind berücksichtigt.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Allgemeine Bestimmungen:
- § 1 Aufnahme
- § 2 Dauer der Ausbildung
- § 3 Unterricht, individuelle Förderung
- § 4 Unterrichtsorganisation
- § 5 Unterricht und Prüfungen in der Herkunftssprache
- § 6 Leistungsbewertung, Klassenarbeiten, Nachteilsausgleich
- § 7 Zeugnisse, Lern- und Förderempfehlungen
- § 8 Information und Beratung
- § 9 Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, Gemeinsames Lernen
Erprobungsstufe, Wechsel der Schulform oder des Bildungsgangs ab Klasse 7
- § 10 Gliederung und Dauer der Erprobungsstufe
- § 11 Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe
- § 12 Abschluss der Erprobungsstufe
- § 13 Wechsel der Schulform oder des Bildungsgangs ab Klasse 7
Bestimmungen für den Unterricht in den Schulformen
- § 14 Hauptschule
- § 15 Realschule und Realschule in Aufbauform
- § 16 Realschule mit Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7
- § 17 Gymnasium
- § 18 (weggefallen)
- § 19 Gesamtschule
- § 20 Sekundarschule
Versetzungsbestimmungen
- § 21 Allgemeine Versetzungsbestimmungen, Vorversetzung,Profilklassen Wiederholung, Rücktritt, Aualandsaufenthalt
- § 22 Allgemeine Versetzungsanforderungen
- § 23 Nachprüfung
- § 24 Freiwillige Wiederholung der Klassen 9 und 10 zum Erwerb einer Berechtigung oder eines Abschlusses
- § 25 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Hauptschule
- § 26 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Realschule
- § 27 Besondere Versetzungsbestimmungen für das Gymnasium
- § 28 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Gesamtschule
- § 29 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Sekundarschule
Abschlussverfahren
- § 30 Allgemeine Bestimmungen
- § 31 Gliederung und Zeit der Prüfungen, Abschlusskonferenz
- § 32 Vornote, Prüfungsnote, Abschlussnote
- § 33 Schriftliche Prüfung
- § 34 Weiteres Verfahren
- § 35 Fachprüfungsausschüsse
- § 36 Mündliche Prüfung
- § 37 Erwerb des Abschlusses und der Berechtigung
- § 38 Erkrankung, Versäumnis, Täuschungsversuch
- § 39 Wiederholung der Klasse 10
Schulabschlüsse und Berechtigungen
- § 40 Erster Schulabschluss
- § 41 Erweiterter Erster Schulabschluss
- § 42 Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
- § 43 Berechtigung zum Besuch der gymnasialen -Oberstufe
- § 44 Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen
Schlussbestimmungen
- § 45 Besondere Bestimmungen für NRW-Sportschulen
- § 46 Besondere Bestimmungen für die Laborschule Bielefeld des Landes Nordrhein-Westfalen, die PRIMUS-Schulen, die Schule für Cirkuskinder in Nordrhein-Westfalen und die schulische Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender
- § 47 (weggefallen)
- § 48 Inkraftttreten, Außerkrafttreten
Mehr anzeigen
Wir empfehlen
Der AutorDr.jur. Hans-Josef Holtappels war Leiter der Ganztag-Realschule in Neuss.
Janbernd Wolfering ist Rechtsanwalt am OLG Düsseldorf. Ein Arbeitsschwerpunkt ist das Verwaltungsrecht - insbesondere das Schulrecht.
Das könnte Sie auch interessieren