APO-S I -Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen 
in der Sekundarstufe I - APO- S I<br> 
Kommentar für die Schulpraxis<br>
6. Auflage 2025 <p>

Die Änderung der APO-S I vom 10.6.2025 und die Änderung der VVzAPO-S I vom 14.6.2025 sind eingearbeitet.
Holtappels/ Wolfering

APO-S I -Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I - APO- S I
Kommentar für die Schulpraxis
6. Auflage 2025

Die Änderung der APO-S I vom 10.6.2025 und die Änderung der VVzAPO-S I vom 14.6.2025 sind eingearbeitet.

6. Auflage 2025 – 485 Seiten, DIN A 5, Polylein – 34,00 EUR zzgl.Versandkosten
34,00 EUR
inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten
ISBN 978-3-8028-0629-2
Artikelnr. 311015
Die APO-S I regelt die Ausbildung, Versetzung und die Abschlüsse in der Sekundarstufe I. Diese für Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und Gesamtschulen wichtige Bestimmung wird detailliert und mit vielen Beispielen, Übersichten und Schaubildern erläutert. Die Verzahnung mit der VO-SF (Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung)ist eingearbeitet.


Die APO-S I vom 2.11.2012 wurde zuletzt am 10.6.2025 geändert.Die Änderungen der der Verwaltungsvorschriften vom 28.6.2019 -zuletzt geändert am 14.6.2025- sind berücksichtigt.

Inhaltsverzeichnis


Inhalt
Allgemeine Bestimmungen:

  • § 1 Aufnahme
  • § 2 Dauer der Ausbildung
  • § 3 Unterricht, individuelle Förderung
  • § 4 Unterrichtsorganisation
  • § 5 Unterricht und Prüfungen in der Herkunftssprache
  • § 6 Leistungsbewertung, Klassenarbeiten, Nachteilsausgleich
  • § 7 Zeugnisse, Lern- und Förderempfehlungen
  • § 8 Information und Beratung
  • § 9 Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, Gemeinsames Lernen

Erprobungsstufe, Wechsel der Schulform oder des Bildungsgangs ab Klasse 7

  • § 10 Gliederung und Dauer der Erprobungsstufe
  • § 11 Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe
  • § 12 Abschluss der Erprobungsstufe
  • § 13 Wechsel der Schulform oder des Bildungsgangs ab Klasse 7

Bestimmungen für den Unterricht in den Schulformen

  • § 14 Hauptschule
  • § 15 Realschule und Realschule in Aufbauform
  • § 16 Realschule mit Hauptschulbildungsgang ab Klasse 7
  • § 17 Gymnasium
  • § 18 (weggefallen)
  • § 19 Gesamtschule
  • § 20 Sekundarschule

Versetzungsbestimmungen

  • § 21 Allgemeine Versetzungsbestimmungen, Vorversetzung,Profilklassen Wiederholung, Rücktritt, Aualandsaufenthalt
  • § 22 Allgemeine Versetzungsanforderungen
  • § 23 Nachprüfung
  • § 24 Freiwillige Wiederholung der Klassen 9 und 10 zum Erwerb einer Berechtigung oder eines Abschlusses
  • § 25 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Hauptschule
  • § 26 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Realschule
  • § 27 Besondere Versetzungsbestimmungen für das Gymnasium
  • § 28 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Gesamtschule
  • § 29 Besondere Versetzungsbestimmungen für die Sekundarschule

Abschlussverfahren

  • § 30 Allgemeine Bestimmungen
  • § 31 Gliederung und Zeit der Prüfungen, Abschlusskonferenz
  • § 32 Vornote, Prüfungsnote, Abschlussnote
  • § 33 Schriftliche Prüfung
  • § 34 Weiteres Verfahren
  • § 35 Fachprüfungsausschüsse
  • § 36 Mündliche Prüfung
  • § 37 Erwerb des Abschlusses und der Berechtigung
  • § 38 Erkrankung, Versäumnis, Täuschungsversuch
  • § 39 Wiederholung der Klasse 10

Schulabschlüsse und Berechtigungen

  • § 40 Erster Schulabschluss
  • § 41 Erweiterter Erster Schulabschluss
  • § 42 Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • § 43 Berechtigung zum Besuch der gymnasialen -Oberstufe
  • § 44 Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen

Schlussbestimmungen

  • § 45 Besondere Bestimmungen für NRW-Sportschulen
  • § 46 Besondere Bestimmungen für die Laborschule Bielefeld des Landes Nordrhein-Westfalen, die PRIMUS-Schulen, die Schule für Cirkuskinder in Nordrhein-Westfalen und die schulische Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender
  • § 47 (weggefallen)
  • § 48 Inkraftttreten, Außerkrafttreten


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Der Autor

Dr.jur. Hans-Josef Holtappels war Leiter der Ganztag-Realschule in Neuss. Janbernd Wolfering ist Rechtsanwalt am OLG Düsseldorf. Ein Arbeitsschwerpunkt ist das Verwaltungsrecht - insbesondere das Schulrecht.

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